
Einreisebestimmungen
Um als Tourist in das Land einzureisen, benötigen Sie als deutscher,
österreichischer oder schweizer Staatsbürger nur einen gültigen Reisepaß. Damit
bekommen Sie an der Grenze völlig problemlos ein dreimonatiges Touristenvisum,
das Sie bei Bedarf ebenso problemlos um drei weitere Monate verlängern lassen
können.
An der
Grenzstelle erhält jeder Einreisende einen Einreisezettel, der bei Ausreise
wieder abgegeben werden muss. Dieser Einreisezettel ist sorgsam aufzubewahren,
da eine Neuausstellung zeitaufwendig ist. Ein Paßverlust muß bei der nächsten
Polizeidienststelle angezeigt werden. Diese Anzeige wird zur Ausstellung des
neuen deutschen, österreichischen oder schweizer Passes und zur Ausreise aus
Uruguay benötigt.
Die
deutschen, österreichischen und schweizer Kinderausweise werden anerkannt. Geld
können Sie einführen, soviel Sie wollen, ohne etwas deklarieren zu müssen.
Daueraufenthaltsgenehmigungen
Nach Uruguay
einzuwandern bzw. sich hier niederzulassen ist recht einfach, wenn man die
Tücken der Bürokratie zu nehmen weiß. Uruguay ist ein dünn besiedeltes Land,
neue Bewohner werden freundlich aufgenommen und genießen in jeder Hinsicht die
gleichen Rechte wie die Einheimischen. Wenn Sie nicht von Interpol gesucht
werden, werden Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung ("Residencia") und den damit
verbundenen uruguayischen Personalausweis ("Cédula de Identidad") aller
Voraussicht nach erhalten.
Ihren Antrag
auf Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung ("Residencia legal") stellen Sie
mittels eines formlosen Schreibens auf spanisch an den Leiter der
Einwanderungsbehörde. (Dieser Schritt ist entscheidend, wir leisten gern
Formulierungshilfe!) Jeder, der eine Daueraufenthaltsgenehmigung will, muß bei
der Einreichung dieses Schreibens persönlich anwesend sein (d.h. Sie können
diesen Antrag nicht für Familienangehörige oder Bekannte stellen, die derzeit
nicht im Land sind).
Zusätzlich müssen alle einreisenden Personen, inklusive Kinder, die
nachstehenden persönlichen Dokumente und Bescheinigungen vorlegen (die
notwendigen Übersetzungen lassen Sie am besten hier in Uruguay anfertigen):
Aus Deutschland müssen Sie mitbringen bzw. sich nach Uruguay schicken lassen:
-
a) Ihren Reisepaß (muß mindestens noch drei Monate gültig sein)
-
b) Eine überbeglaubigte internationale Geburtsurkunde (muß auch auf spanisch
oder ins Spanische übersetzt sein)
-
c) Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren: polizeiliche Führungszeugnisse
der Länder, in denen Sie in den zurückliegenden fünf Jahren gewohnt haben
sowie des Landes, dessen Staatsbürger Sie sind (ins Spanische übersetzt und
überbeglaubigt). Das Führungszeugnis Ihres letzten Aufenthaltslandes sollte
nicht älter als drei Monate sein. (Sollte Ihr Führungszeugnis keinen
Konsulatsstempel haben oder die Dreimonatsfrist etwas überschritten sein,
können wir helfen.)
-
d) Wenn zutreffend: Heiratsurkunde und Arbeitsverträge (ins Spanische
übersetzt und überbeglaubigt)
-
e) Bei Bedarf: Zeugnisse, Berufsabschlüsse, Diplome, Scheidungsurkunden etc.
(ins Spanische übersetzt und überbeglaubigt)
-
f) Für Haustiere (bei der Einreise): ein amtstierärztliches Gutachten, das
die Gesundheit des Tieres bescheinigt (am besten auch auf spanisch)
Überbeglaubigungen -d.h. Konsulatsstempel- bekommen Sie bei den uruguayischen
Konsulaten (geht alles per Post; Anschriften und Telefonnummern s.
hier). Die Dokumente b) bis e) müssen
dann hier noch vom uruguayischen Außenministerium legalisiert werden.
Außerdem müssen Sie vorlegen bzw. mitführen:
-
g) Einen Nachweis darüber, wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten. (Hier
gibt es verschiedene legale Möglichkeiten. Wir helfen Ihnen gerne dabei
herauszufinden, welche die für Sie geeignetste ist). Alternativ können Sie
in Uruguay auch eine Immobilie erwerben. Das wird von den Behörden als
'Garantie' angesehen, daß Sie für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen
können.
-
h) Ein Gesundheitszeugnis ("Carné de Salud"), zu dessen Erlangung Sie sich
hier nur ein paar wenigen medizinischen Routineuntersuchungen unterziehen
müssen (wie z.B. Blut- und Urintest). Dieses Gesundheitszeugnis muß von
einer dazu autorisierten Klinik in Uruguay ausgestellt sein.
-
i) Ihren Impfpaß oder Impfbescheinigungen. Erforderlich ist nur eine gültige
Tetanusimpfung (für das Gesundheitszeugnis), die Sie, falls sie abgelaufen
ist oder Sie Ihren Impfpaß nicht zur Hand haben, problemlos auch hier machen
lassen können.
-
j) Eine einfache Fotokopie Ihres Reisepasses.
-
k) Zwei Paßfotos.
Damit mit der
Bearbeitung Ihres Antrags auf Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung
begonnen wird, müssen Sie zumindest die wichtigsten Dokumente formgerecht
eingereicht haben: das polizeiliche Führungszeugnis, den Nachweis über die
Bestreitung Ihres Lebensunterhalts und das Carné de Salud. Die hiesigen Behörden
lassen Ihnen ausreichend Zeit, um eventuell noch fehlende Dokumente oder
Bescheinigungen beizubringen. Dennoch sollten Sie diese Angelegenheit mit der
gebührenden Ernsthaftigkeit abwickeln und die Kulanz der Einwanderungsbehörde
nicht unnötig auf die Probe stellen. Uruguay ist keine Bananenrepublik.
Der
uruguayische Personalausweis wird für drei Jahre ausgestellt, Verlängerungen
sind problemlos. Der provisorische Personalausweis, den Sie sich nach der
Einreichung aller Ihrer Dokumente bei Migración ausstellen lassen können, wenn
Sie wollen, gilt für ein Jahr. Er ist u.U. ganz gut als Überbrückung, bis Sie
Ihren endgültigen Personalausweis haben.
Polizeiliche
Führungszeugnisse in Deutschland beantragen Sie formlos bei: Der
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister,
53169 Bonn. (Sie können es auch mit
diesem Formular versuchen). Die Gebühr
dafür beträgt 13,- €, die Bearbeitungszeit beläuft sich auf ca. 6 Wochen.
Aktuelle Infos zum Thema finden Sie auf der Webseite des
Bundeszentralregisters.
Insgesamt
kostet eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Uruguay rund 180 Euro pro Person,
inklusive aller erforderlichen Dokumente, Beglaubigungen etc. aus Deutschland
(bzw. Schweiz oder Österreich) und Uruguay.
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.

=> Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Informationen
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