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Einreisebestimmungen


Um als Tourist in das Land einzureisen, benötigen Sie als deutscher, österreichischer oder schweizer Staatsbürger nur einen gültigen Reisepaß. Damit bekommen Sie an der Grenze völlig problemlos ein dreimonatiges Touristenvisum, das Sie bei Bedarf ebenso problemlos um drei weitere Monate verlängern lassen können.

An der Grenzstelle erhält jeder Einreisende einen Einreisezettel, der bei Ausreise wieder abgegeben werden muss. Dieser Einreisezettel ist sorgsam aufzubewahren, da eine Neuausstellung zeitaufwendig ist. Ein Paßverlust muß bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden. Diese Anzeige wird zur Ausstellung des neuen deutschen, österreichischen oder schweizer Passes und zur Ausreise aus Uruguay benötigt.

Die deutschen, österreichischen und schweizer Kinderausweise werden anerkannt. Geld können Sie einführen, soviel Sie wollen, ohne etwas deklarieren zu müssen.


Daueraufenthaltsgenehmigungen

Nach Uruguay einzuwandern bzw. sich hier niederzulassen ist recht einfach, wenn man die Tücken der Bürokratie zu nehmen weiß. Uruguay ist ein dünn besiedeltes Land, neue Bewohner werden freundlich aufgenommen und genießen in jeder Hinsicht die gleichen Rechte wie die Einheimischen. Wenn Sie nicht von Interpol gesucht werden, werden Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung ("Residencia") und den damit verbundenen uruguayischen Personalausweis ("Cédula de Identidad") aller Voraussicht nach erhalten.

Ihren Antrag auf Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung ("Residencia legal") stellen Sie mittels eines formlosen Schreibens auf spanisch an den Leiter der Einwanderungsbehörde. (Dieser Schritt ist entscheidend, wir leisten gern Formulierungshilfe!) Jeder, der eine Daueraufenthaltsgenehmigung will, muß bei der Einreichung dieses Schreibens persönlich anwesend sein (d.h. Sie können diesen Antrag nicht für Familienangehörige oder Bekannte stellen, die derzeit nicht im Land sind).


Zusätzlich müssen alle einreisenden Personen, inklusive Kinder, die nachstehenden persönlichen Dokumente und Bescheinigungen vorlegen (die notwendigen Übersetzungen lassen Sie am besten hier in Uruguay anfertigen):


Aus Deutschland müssen Sie mitbringen bzw. sich nach Uruguay schicken lassen:

  • a) Ihren Reisepaß (muß mindestens noch drei Monate gültig sein)
  • b) Eine überbeglaubigte internationale Geburtsurkunde (muß auch auf spanisch oder ins Spanische übersetzt sein)
  • c) Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren: polizeiliche Führungszeugnisse der Länder, in denen Sie in den zurückliegenden fünf Jahren gewohnt haben sowie des Landes, dessen Staatsbürger Sie sind (ins Spanische übersetzt und überbeglaubigt). Das Führungszeugnis Ihres letzten Aufenthaltslandes sollte nicht älter als drei Monate sein. (Sollte Ihr Führungszeugnis keinen Konsulatsstempel haben oder die Dreimonatsfrist etwas überschritten sein, können wir helfen.)
  • d) Wenn zutreffend: Heiratsurkunde und Arbeitsverträge (ins Spanische übersetzt und überbeglaubigt)
  • e) Bei Bedarf: Zeugnisse, Berufsabschlüsse, Diplome, Scheidungsurkunden etc. (ins Spanische übersetzt und überbeglaubigt)
  • f) Für Haustiere (bei der Einreise): ein amtstierärztliches Gutachten, das die Gesundheit des Tieres bescheinigt (am besten auch auf spanisch)

Überbeglaubigungen -d.h. Konsulatsstempel- bekommen Sie bei den uruguayischen Konsulaten (geht alles per Post; Anschriften und Telefonnummern s. hier). Die Dokumente b) bis e) müssen dann hier noch vom uruguayischen Außenministerium legalisiert werden.


Außerdem müssen Sie vorlegen bzw. mitführen:

  • g) Einen Nachweis darüber, wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten. (Hier gibt es verschiedene legale Möglichkeiten. Wir helfen Ihnen gerne dabei herauszufinden, welche die für Sie geeignetste ist). Alternativ können Sie in Uruguay auch eine Immobilie erwerben. Das wird von den Behörden als 'Garantie' angesehen, daß Sie für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können.
  • h) Ein Gesundheitszeugnis ("Carné de Salud"), zu dessen Erlangung Sie sich hier nur ein paar wenigen medizinischen Routineuntersuchungen unterziehen müssen (wie z.B. Blut- und Urintest). Dieses Gesundheitszeugnis muß von einer dazu autorisierten Klinik in Uruguay ausgestellt sein.
  • i) Ihren Impfpaß oder Impfbescheinigungen. Erforderlich ist nur eine gültige Tetanusimpfung (für das Gesundheitszeugnis), die Sie, falls sie abgelaufen ist oder Sie Ihren Impfpaß nicht zur Hand haben, problemlos auch hier machen lassen können.
  • j) Eine einfache Fotokopie Ihres Reisepasses.
  • k) Zwei Paßfotos.

Damit mit der Bearbeitung Ihres Antrags auf Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung begonnen wird, müssen Sie zumindest die wichtigsten Dokumente formgerecht eingereicht haben: das polizeiliche Führungszeugnis, den Nachweis über die Bestreitung Ihres Lebensunterhalts und das Carné de Salud. Die hiesigen Behörden lassen Ihnen ausreichend Zeit, um eventuell noch fehlende Dokumente oder Bescheinigungen beizubringen. Dennoch sollten Sie diese Angelegenheit mit der gebührenden Ernsthaftigkeit abwickeln und die Kulanz der Einwanderungsbehörde nicht unnötig auf die Probe stellen. Uruguay ist keine Bananenrepublik.

Der uruguayische Personalausweis wird für drei Jahre ausgestellt, Verlängerungen sind problemlos. Der provisorische Personalausweis, den Sie sich nach der Einreichung aller Ihrer Dokumente bei Migración ausstellen lassen können, wenn Sie wollen, gilt für ein Jahr. Er ist u.U. ganz gut als Überbrückung, bis Sie Ihren endgültigen Personalausweis haben.


Daueraufenthaltsgehmigung für UruguayPolizeiliche Führungszeugnisse in Deutschland beantragen Sie formlos bei: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister, 53169 Bonn. (Sie können es auch mit diesem Formular versuchen). Die Gebühr dafür beträgt 13,- €, die Bearbeitungszeit beläuft sich auf ca. 6 Wochen. Aktuelle Infos zum Thema finden Sie auf der Webseite des Bundeszentralregisters.


Daueraufenthaltsgehmigung für UruguayInsgesamt kostet eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Uruguay rund 180 Euro pro Person, inklusive aller erforderlichen Dokumente, Beglaubigungen etc. aus Deutschland (bzw. Schweiz oder Österreich) und Uruguay.

         Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
 

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